§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der marketingwerk e.U., Holdenhausgasse 57, 2823 Pitten, Österreich, eingetragen im Firmenbuch unter FN 612951z beim Landesgericht Wiener Neustadt, UID: ATU75434601 (nachfolgend „Anbieter”), und deren Kunden (nachfolgend „Kunde”) im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform „recruitpilot” sowie damit verbundener Dienstleistungen.
Der Service richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG bzw. § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden eine KI-gestützte Plattform zur Verfügung, die Recruiting- und Akquiseprozesse automatisiert und skalierbar macht. Die Leistungen umfassen insbesondere:
- SaaS-Zugang zur recruitpilot-Plattform mit Features wie Lead-Generierung, Firmenfindung und Outbound-Automatisierung;
- optional Done-for-you-Services (z. B. Kampagnenmanagement, Lead-Enrichment, Outreach-Sequenzierung).
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Paketbeschreibung bzw. dem individuellen Dienstleistungsvertrag.
§ 3 Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website des Anbieters stellen kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe (invitatio ad offerendum) dar.
Der Vertrag kommt zustande durch:
- Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags oder Angebots;
- schriftliche oder textliche Bestätigung (einschließlich E-Mail); oder
- konkludente Handlung, insbesondere durch Einrichtung eines Kundenaccounts oder Beginn der Leistungserbringung.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit beträgt drei (3) Monate ab Vertragsbeginn, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen (1) Monat, es sei denn, eine Partei kündigt mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums in Textform (E-Mail genügt).
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde mit der Zahlung von mehr als einem Monatsbeitrag in Verzug ist;
- eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt;
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.
Bei Kündigung durch den Kunden innerhalb der Mindestlaufzeit sind die restlichen Monatsbeiträge bis zum Ende der Mindestlaufzeit sofort zur Zahlung fällig.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Paket bzw. dem individuellen Dienstleistungsvertrag und ist monatlich im Voraus fällig.
Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte über Stripe und/oder per SEPA-Lastschrift über GoCardless. Der Kunde erteilt dem Anbieter eine entsprechende Einzugsermächtigung.
Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise. Für Kunden mit Sitz in Österreich wird die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 20 %) hinzugerechnet. Für Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat gilt das Reverse-Charge-Verfahren gemäß Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG, sofern der Kunde eine gültige UID-Nummer nachweist.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens dreißig (30) Tagen zum Ende eines Vertragszeitraums anzupassen. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu.
§ 6 Leistungserbringung und Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, garantiert jedoch keine unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Bereitstellung. Eine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform (Service Level Agreement) wird ausdrücklich nicht zugesichert, sofern nicht im individuellen Vertrag abweichend vereinbart.
Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
Der Anbieter übernimmt keine Garantie für bestimmte Ergebnisse, insbesondere nicht für eine bestimmte Anzahl an generierten Leads, Antwortquoten oder vermittelte Vertragsabschlüsse. Die Leistungserbringung erfolgt nach dem Prinzip der Dienstleistung (Bemühensschuld), nicht der Werkleistung.
§ 7 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform und die Leistungen des Anbieters ausschließlich im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung von:
- Datenschutzrecht (DSGVO, DSG bzw. BDSG);
- Telekommunikationsrecht (TKG);
- Wettbewerbsrecht (UWG);
- berufsrechtlichen Vorschriften im Bereich Personalvermittlung.
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform oder einer Verletzung dieser Pflichten resultieren. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://www.recruitpilot.co/datenschutz/.
Soweit der Anbieter im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Lead-Daten, Kontaktdaten von Kandidaten), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Sub-Auftragsverarbeiter
Der Anbieter setzt zur Erbringung der vertraglichen Leistungen die folgenden Sub-Auftragsverarbeiter ein:
| Dienstleister | Zweck | Sitz |
|---|---|---|
| Clerk, Inc. | Authentifizierung und Benutzerverwaltung | USA |
| Convex, Inc. | Backend-Plattform, Datenbank und Dateispeicher | USA |
| OpenRouter, Inc. | KI-/LLM-Gateway für automatisierte Textgenerierung | USA |
| Apify Technologies s.r.o. | Web-Scraping und Datenextraktion | Tschechien (EU) |
| AMF Internet Services Limited (Anymail Finder) | E-Mail-Adressen-Ermittlung und -Verifizierung | Vereinigtes Königreich |
| HeyReach Inc OÜ | LinkedIn-Automatisierung (Profilbesuche, Vernetzungsanfragen, Nachrichtenversand) | Estland (EU) |
| Foo Monk, LLC dba Instantly.ai | E-Mail-Outreach und Sequenzierung | USA |
| ZenLeads Inc. dba Apollo.io | Lead-Datenanreicherung und -Verifizierung | USA |
| LinkedIn Ireland Unlimited Company | Lead-Sourcing via Sales Navigator | Irland (EU) |
| Close Inc. | CRM und Pipeline-Management | USA |
| Make s.r.o. (Celonis SE) | Workflow-Automatisierung und Datensynchronisation | Tschechien (EU) |
Für die Übermittlung personenbezogener Daten an Sub-Auftragsverarbeiter mit Sitz in den USA werden Standardvertragsklauseln (SCCs) der Europäischen Kommission und/oder die Zertifizierung unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework als Schutzmaßnahme eingesetzt. Für die Übermittlung an Sub-Auftragsverarbeiter im Vereinigten Königreich besteht ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission.
Der Anbieter informiert den Kunden über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Sub-Auftragsverarbeitern mindestens vierzehn (14) Tage im Voraus. Der Kunde kann gegen derartige Änderungen innerhalb dieser Frist begründet Einspruch erheben. Bei begründetem Einspruch, dem der Anbieter nicht abhelfen kann, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
§ 9 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Sämtliche Rechte an der Plattform, der Software, den KI-Modellen, Algorithmen, Datenbanken, Designs und sonstigen Materialien verbleiben beim Anbieter. Der Vertrag begründet keine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten.
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform.
Die über die Plattform für den Kunden generierten Daten (z. B. Lead-Listen, Kampagnenergebnisse, Reportings) dürfen vom Kunden im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit frei genutzt werden, auch nach Vertragsende. Der Anbieter erwirbt an diesen Daten keine eigenen Nutzungsrechte.
§ 10 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis tatsächlich gezahlte Vergütung, maximal jedoch EUR 10.000,00.
Der Anbieter haftet nicht für:
- indirekte Schäden und Folgeschäden;
- entgangenen Gewinn oder entgangene Geschäftschancen;
- Datenverluste, soweit der Kunde eine angemessene Datensicherung unterlassen hat;
- Schäden, die aus der rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden resultieren.
Schadensersatzansprüche des Kunden aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten, Preiskonditionen und Vertragsinhalte.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden;
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren;
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren.
§ 12 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorismus, behördliche Maßnahmen, Streiks, Netzausfälle sowie Ausfälle von Drittanbietern.
Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren.
§ 13 Änderungen der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall bei Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder der Marktbedingungen.
Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen mindestens dreißig (30) Tage vor deren Inkrafttreten per E-Mail informieren. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit und deren Rechtsfolgen hinweisen.
Bei Widerspruch des Kunden steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Wien, Österreich. Für Streitigkeiten mit Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat gilt die ausschließliche Zuständigkeit gemäß Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-Verordnung).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
marketingwerk e.U. | Holdenhausgasse 57 | 2823 Pitten | Österreich FN 612951z | LG Wiener Neustadt | UID: ATU75434601 office@recruitpilot.co | https://www.recruitpilot.co